Sönke Thomssen Bildungsprojekte

AGB für Firmenkunden

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Fir­men­kun­den (B2B), von Sön­ke Thoms­sen (Ein­zel­un­ter­neh­men Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nach­ste­hen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Sön­ke Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te, Bern­hard­stra­ße 3, 26954 Nor­den­ham (nach­fol­gend Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te) und dem Kun­den für die Teil­nah­me an Prä­senz- oder Online-Semi­na­ren, Online-Selbst­lern­kur­sen oder Prä­senz- oder Online-Coa­chings (im fol­gen­den Leis­tun­gen).

(2) Kun­de im Sin­ne die­ses Ver­tra­ges sind je nach Zusam­men­hang der Rege­lung: a. das jeweils buchen­de Unter­neh­men, b. die tat­säch­li­chen Teil­neh­mer (bei Ein­zel­un­ter­neh­men kön­nen die­se mit dem buchen­den Unter­neh­men iden­tisch sein), c. die von dem Unter­neh­men ent­sand­ten Teil­neh­mer (gra­de bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten oder Unter­neh­men mit Mit­ar­bei­tern).

(3) Prä­senz­se­mi­na­re sind Ver­an­stal­tun­gen zu einem bestimm­ten The­ma, zu dem der Kun­de und Lehrende/r zur glei­chen Zeit per­sön­lich an einem Ort erschei­nen. Sie kön­nen Teil eines Kur­ses sein, aber auch allein ste­hen. Online-Semi­na­re sind Ver­an­stal­tun­gen zu einem bestimm­ten The­ma, an der Kun­de und Lehrende/r im Inter­net live und in Echt­zeit gemein­sam arbei­ten. Online-Selbst­lern­kur­se im Sin­ne die­ses Ver­tra­ges sind vor­ge­fer­tig­te Unter­richts­se­quen­zen zu einem bestimm­ten The­ma für meh­re­re Kun­den, die online ange­bo­ten und in Eigen­ver­ant­wor­tung absol­viert wer­den. Sie kön­nen Teil eines Kur­ses sein, aber auch allein ste­hen. Coa­ching im Sin­ne die­ses Ver­tra­ges betrifft indi­vi­du­el­le Coa­ching-Sit­zun­gen zwi­schen Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te und einem Kun­den oder einer fest­ge­leg­ten Anzahl von Kun­den. In den Coa­ching-Sit­zun­gen wer­den Ent­schei­dun­gen und Pro­blem­lö­sun­gen der Kun­den beglei­tet. Die­se wer­den als Prä­senz- oder Online-Ver­an­stal­tung durch­ge­führt.

(4) Buchen kön­nen die Leis­tun­gen nur Unter­neh­men oder selbst­stän­di­ge Unter­neh­mer oder Per­so­nen, die den Kurs für den Start ihrer Selbst­stän­dig­keit im Sin­ne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Ver­brau­cher im Sin­ne des § 13 BGB.

(5) Münd­li­che Neben­ab­re­den wur­den nicht getrof­fen. Alle künf­ti­gen Ände­run­gen zu dem Ver­trag sind in Text­form nie­der­zu­le­gen, dies gilt auch für die Auf­he­bung die­ser Text­form­klau­sel.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Ver­trag kommt durch per­sön­li­chen Abschluss, durch Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel oder auf den Web­sites von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te (www.thomssen-online.de oder www.thomssen-akademie.de) zustan­de.

(2) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, von dem Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn in der Per­son des teil­neh­men­den Unter­neh­mens oder sei­ner Lei­tung oder des Kurs­teil­neh­mers ein wich­ti­ger Grund für die Ver­wei­ge­rung der Teil­nah­me besteht.

(3) Abwei­chend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Kun­de kei­nen Anspruch auf die Bereit­stel­lung tech­ni­scher Mit­tel zur Kor­rek­tur sei­ner Bestel­lung, geson­der­te Infor­ma­tio­nen zu den tech­ni­schen Schrit­ten zum Ver­trags­schluss, Infor­ma­tio­nen über die Spei­che­rung des Ver­tra­ges, die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Spra­chen und Ver­hal­tens­ko­di­zes sowie eine unver­züg­li­che Bestä­ti­gung sei­ner Bestel­lung.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Soweit nicht ein ande­res ver­ein­bart ist, ver­ste­hen sich alle Prei­se inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er. Die ent­hal­te­ne Mehr­wert­steu­er wird sepa­rat aus­ge­wie­sen. Nicht ent­hal­ten sind Anreise‑, Ver­pfle­gungs- oder bei Online-Ver­an­stal­tun­gen etwa­ige Ver­bin­dungs­kos­ten des Teil­neh­mers.

(2) Zusätz­lich ist der Kun­de ver­pflich­tet, gegen Nach­weis die tat­säch­lich ent­stan­de­nen Spe­sen und Aus­la­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te für Coa­ching-Leis­tun­gen zu erstat­ten (ins­be­son­de­re Anfahrts­kos­ten).

(3) Alle Prei­se gegen­über Unter­neh­mern oder Unter­neh­men sind Net­to­prei­se zuzüg­lich der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er, soweit die­se anfällt und nicht ein ande­res ver­ein­bart ist.

(4) Die ver­trag­li­che Ver­gü­tung gilt nur, soweit ver­trag­li­che Leis­tun­gen enu­me­ra­tiv in dem Ange­bot der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te auf­ge­führt sind. Zusätz­li­che Bera­tun­gen oder Coa­chings sind nach den ver­trag­li­chen Sät­zen ent­spre­chend des Ange­bots, ersatz­wei­se nach Maß­ga­be der orts­üb­li­chen, ange­mes­se­nen Ver­gü­tung zu ver­gü­ten.

(5) Ent­ste­hen für eine Rück­last­schrift durch den Kun­de Gebüh­ren, hat der Kun­de die­se zu tra­gen, soweit er die Rück­last­schrift zu ver­tre­ten hat­te, sie also nicht berech­tigt war.

(6) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, vor Durch­füh­rung der Leis­tun­gen die Ent­rich­tung der Ver­gü­tung durch den Kun­den zu über­prü­fen und sich gege­be­nen­falls einen Nach­weis über die erfolg­rei­che Zah­lung an Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te vor­le­gen zu las­sen. Sofern der Kun­de die­sen Nach­weis nicht erbringt, kann Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te die Ver­gü­tung am Ver­an­stal­tungs­ort vom Kun­den in bar ein­for­dern (eine even­tu­el­le Dop­pel­zah­lung wird selbst­ver­ständ­lich erstat­tet) oder bei Nicht­zah­lung dem Kun­den die Teil­nah­me an den Leis­tun­gen ver­wei­gern.

§ 4 Leistungsinhalt und ‑ort

(1) Die Leis­tun­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erge­ben sich im Ein­zel­nen aus dem Ange­bot von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te.

(2) Die Abbil­dung und Beschrei­bung der Leis­tung und des Leis­tungs­or­tes im Inter­net der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te die­nen ledig­lich der Illus­tra­ti­on und sind nur unge­fäh­re Anga­ben. Eine Gewähr für die voll­stän­di­ge Ein­hal­tung wird nicht über­nom­men.

(3) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, Anpas­sun­gen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leis­tung aus fach­li­chen Grün­den vor­zu­neh­men, etwa wenn Bedarf für eine Aktua­li­sie­rung oder Wei­ter­ent­wick­lung des Inhal­tes besteht, sofern dadurch kei­ne wesent­li­che Ver­än­de­rung des Inhal­tes ein­tritt und die Ände­rung für den Kun­de zumut­bar ist.

(4) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist für Kur­se, Web­i­na­re oder Semi­na­re berech­tigt, den ange­kün­dig­ten Referenten/Referentin durch einen glei­cher­ma­ßen qua­li­fi­zier­ten Referenten/Referentin zu erset­zen, sofern dies wegen Ver­hin­de­rung des Referenten/Referentin, aus gesund­heit­li­chen oder sons­ti­gen Grün­den erfor­der­lich sein soll­te.

(5) Ein Coa­ching fin­det in der ver­ein­bar­ten Form statt, z.B. online, tele­fo­nisch oder off­line in Räum­lich­kei­ten des Kun­den oder an einem sons­ti­gen Ort.

(6) Ein Coa­ching beinhal­tet Anre­gun­gen und Moti­va­tio­nen zu Erkennt­nis­sen, Ver­hal­ten oder Erle­ben des Kun­den. Dazu setzt Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te Impul­se und reflek­tiert gemein­sam mit dem Kun­den die damit ange­sto­ße­nen Pro­zes­se bei dem Kun­den. Coa­ching ist kei­ne kon­kre­te Bera­tung oder gar die Lei­tung des Kun­den in bestimm­ten Ent­schei­dun­gen. Das Coa­ching ist damit abhän­gig von einer akti­ven und offe­nen Mit­wir­kung und Reflek­ti­on von Sei­ten des Kun­den.

(7) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, Ort und Zeit der ange­kün­dig­ten Leis­tung zu ändern, sofern die Ände­rung dem Kun­den recht­zei­tig mit­ge­teilt und für die­sen zumut­bar ist.

§ 5 Ablauf von Präsenzveranstaltungen oder Präsenz-Coachings /Ausschluss des Kunden

(1) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te hat in den Leis­tungs-Räum­lich­kei­ten das Haus­recht. Den Anwei­sun­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te oder des­sen Mit­ar­bei­tern ist durch den Kun­den Fol­ge zu leis­ten.

(2) Die Ver­wen­dung von tech­ni­schen Gerä­ten durch den Kun­den darf nicht in einer Wei­se erfol­gen, dass ande­re Teil­neh­mer oder der Referent/ die Refe­ren­tin gestört wer­den.

(3) Ergän­zend gel­ten die Haus­ord­nung der Ver­an­stal­tungs­räum­lich­kei­ten sowie gege­be­nen­falls wei­te­re von der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erlas­se­ne Vor­schrif­ten.

(4) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te kann den Kun­den von der wei­te­ren Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung aus­schlie­ßen, wenn der Kun­de gegen die Ver­pflich­tun­gen aus die­sem Para­gra­fen schuld­haft ver­stößt. Bei gro­ben Ver­stö­ßen kann dies auch ohne vor­he­ri­ge Andro­hung erfol­gen.

(5) Wird der Kun­de von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te oder des­sen Mit­ar­bei­ter aus­ge­schlos­sen, so ist er ver­pflich­tet, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te den dadurch ent­stan­de­nen Scha­den zu erset­zen. Ins­be­son­de­re hat der Kun­de kei­nen Anspruch auf gan­ze oder teil­wei­se Erstat­tung der von ihm bereits gezahl­ten Leis­tun­gen.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kun­de darf die Leis­tun­gen nur per­sön­lich nut­zen und Drit­ten nicht zugäng­lich machen, sofern nicht ein ande­res bestimmt ist.

(2) Der Kun­de darf Inhal­te der Leis­tung nicht ver­viel­fäl­ti­gen und die­se ohne vor­he­ri­ge Abspra­che mit Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te außer­halb der Leis­tung von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ver­öf­fent­li­chen bzw. in Umlauf brin­gen.

(3) Bei Online-Ver­an­stal­tun­gen erhält der Kun­de von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te die Zugangs­da­ten zu der Leis­tung oder wählt sol­che selbst aus. Die Zugangs­da­ten haben den Zweck, die Nut­zung der Leis­tung durch unbe­rech­tig­te Per­so­nen aus­zu­schlie­ßen. Wählt der Kun­de selbst wel­che aus oder ändert er sei­ne Zugangs­da­ten, hat er auf eine aus­rei­chen­de Pass­wort­si­cher­heit zu ach­ten. Kur­ze und leicht zu erra­ten­de Pass­wör­ter dür­fen nicht ver­wen­det wer­den. Die­se Zugangs­da­ten sind von dem Kun­den vor dem unbe­fug­ten Zugriff durch Drit­te zu schüt­zen und zur Sicher­heit in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu ändern. Digi­tal darf der Kun­de Benut­zer­na­men und Kenn­wör­ter nur sicher ver­schlüs­selt spei­chern.

(4) Bei mehr­ma­li­ger fal­scher Ein­ga­be der Zugangs­da­ten kann zum Schutz des Kun­den der Zugang gesperrt wer­den. Hat der Kun­de die­se Sper­rung zu ver­tre­ten, haf­tet er für die durch die Frei­schal­tung ent­ste­hen­den Kos­ten und Auf­wen­dun­gen der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nach Maß­ga­be der orts­üb­li­chen und ange­mes­se­nen Kos­ten.

(5) Der Kun­de ist ver­pflich­tet, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te unver­züg­lich in Kennt­nis zu set­zen, wenn der Kun­de Kennt­nis davon erlangt, dass Drit­te Zugriff auf sei­ne Zugangs­da­ten haben oder sich sonst Zugang zu sei­ner Leis­tung ver­schafft haben. Benach­rich­tigt der Kun­de die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht unver­züg­lich, ist er ver­pflich­tet, der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te den dar­aus ent­stan­de­nen Scha­den zu erset­zen.

(6) Ein Coa­ching erfolgt auf der Grund­la­ge eines oder meh­re­rer vor­be­rei­ten­den Gesprä­che. Es beruht auf Koope­ra­ti­on und gegen­sei­ti­gem Ver­trau­en. Der Kun­de ist zur Abnah­me des Coa­chings oder Umset­zung der erteil­ten Emp­feh­lun­gen nicht ver­pflich­tet. Der Kun­de ist wäh­rend des Coa­chings in vol­lem Umfang selbst ver­ant­wort­lich für sei­ne kör­per­li­che und geis­ti­ge Gesund­heit. Der Kun­de erkennt an, dass alle Schrit­te und Maß­nah­men, die im Rah­men des Coa­chings von ihm unter­nom­men wer­den, in sei­nem eige­nen Ver­ant­wor­tungs­be­reich lie­gen.

§ 7 Verfügbarkeit von Inhalten

(1) Die Nut­zung der Leis­tung erfolgt bei Online-Inhal­ten im Inter­net und kann nur mit einem aus­rei­chend schnel­len Inter­net-Anschluss des Kun­den voll­stän­dig genutzt wer­den. Die­sen sicher­zu­stel­len, ist Sache des Kun­den.

(2) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te strebt eine größt­mög­li­che Ver­füg­bar­keit der Online-Inhal­te an. Eine stän­di­ge Ver­füg­bar­keit kann aber nicht garan­tiert wer­den und hängt auch von der Funk­ti­on der Infra­struk­tur des Inter­nets ab, auf die die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te kei­nen Ein­fluss hat.

(3) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, die Nut­zung des Online-Inhalts ins­be­son­de­re für War­tung, Pfle­ge und Ver­bes­se­rung sowie aus sons­ti­gen für den Betriebs­ab­lauf der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erfor­der­li­chen Grün­den vor­über­ge­hend ein­zu­schrän­ken oder ganz zu sper­ren. Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te wird dabei mög­lichst auf die durch­schnitt­li­chen Belan­ge der Kun­de Rück­sicht neh­men (z.B. bei der Bestim­mung von War­tungs­zei­ten). Bei drin­gen­den Stö­run­gen ist die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zur Feh­ler­be­sei­ti­gung auch zu nor­ma­len Geschäfts­zei­ten berech­tigt.

(4) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet nicht für höhe­re Gewalt oder bei Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te oder den Sub­un­ter­neh­mern der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ein­tre­ten­de Betriebs­stö­run­gen, z.B. durch Auf­ruhr, Streik, Pan­de­mie, Seu­che, Aus­sper­rung, die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ohne eige­nes Ver­schul­den vor­über­ge­hend dar­an hin­dern, die Leis­tun­gen zu erbrin­gen. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet wei­ter nicht für Daten­ver­lus­te oder Nicht­ver­füg­bar­kei­ten, die durch geeig­ne­te, den Regeln der Tech­nik und Eigen­vor­sor­ge ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen des Kun­den unschwer zu ver­hin­dern gewe­sen wären.

(5) Ist die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zur Leis­tungs­er­brin­gung auf­grund höhe­rer Gewalt nicht imstan­de, so ruht die Ver­pflich­tung der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zur Leis­tungs­er­brin­gung, solan­ge das Leis­tungs­hin­der­nis andau­ert.

(6) Dau­ert das Leis­tungs­hin­der­nis mehr als eine Woche, hat der Kun­de das Recht, den Ver­trag frist­los zu kün­di­gen, wenn die Ver­trags­er­fül­lung infol­ge des Hin­der­nis­ses für ihn kein Inter­es­se mehr hat.

§ 8 Ausfall der Leistung

(1) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, die Durch­füh­rung der Leis­tung abzu­sa­gen, sofern bei ihm oder einem drit­ten, von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ein­ge­schal­te­ten Leis­tungs­er­brin­ger, wie ins­be­son­de­re dem Referenten/Referentin oder der Ver­an­stal­tungs­lo­ka­li­tät, eine Ver­hin­de­rung, z.B. durch Auf­ruhr, Streik, Aus­sper­rung, Natur­ka­ta­stro­phen, Pan­de­mie, Seu­che, Unwet­ter, Ver­kehrs­be­hin­de­rung oder Krank­heit ein­tritt, die die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ohne eige­nes Ver­schul­den dar­an hin­dert, die Leis­tung zum ver­ein­bar­ten Ter­min abzu­hal­ten.

(2) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist ver­pflich­tet, eine even­tu­el­le Absa­ge dem Kun­den mög­lichst zeit­nah mit­zu­tei­len.

(3) Im Fal­le einer Absa­ge nach Absatz 1 steht dem Kun­den ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz nicht zu.

(4) Im Fal­le einer Absa­ge wird die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dem Kun­den gege­be­nen­falls einen Ersatz­ter­min anbie­ten. Kommt hier­über eine Eini­gung nicht zu Stan­de, wird die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dem Kun­den bereits gezahl­te Ent­gel­te erstat­ten.

§ 9 Verhinderung des Kunden oder des vom Kunden entsandten Teilnehmers

(1) Tritt der Kun­de von einer gebuch­ten Prä­senz- oder Online-Ver­an­stal­tung zurück oder ver­wei­gert er aus ande­rem Grund die Teil­nah­me, hat der Kun­de die Coa­ching- oder Semi­nar­ge­büh­ren abzüg­lich des­sen zu ent­rich­ten, was Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te an Auf­wen­dun­gen durch die Nicht­teil­nah­me erspart hat.

(2) Eine wei­ter­ge­hen­de Erstat­tung erhält der Kun­de bei Kur­sen, Semi­na­re oder Web­i­na­ren, wenn die Leis­tung trotz­dem voll­stän­dig aus­ge­bucht wur­de, sofern die Mit­glie­der­zahl beschränkt war, oder der Kun­de die Vor­aus­set­zun­gen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dem Kun­den die bereits gezahl­te Ver­gü­tung abzüg­lich der für den Kun­den oder den von ihm ent­sand­ten Teil­neh­mer ange­fal­le­nen Kos­ten erstat­ten.

(3) Der Kun­de ist berech­tigt, statt sei­ner bzw. statt eines gemel­de­ten Teil­neh­mers einen Ersatz-Teil­neh­mer zu benen­nen. In die­sem Fall wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 15,00 € zzgl. MwSt. durch Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erho­ben, die vor Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung von dem Kun­den zu zah­len ist. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist nicht ver­pflich­tet, einen Ersatz-Teil­neh­mer zuzu­las­sen, jedoch ent­fällt ihr Anspruch auf die Ver­gü­tung, wenn der Ersatz-Teil­neh­mer zumut­bar war.

§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämt­li­che Leis­tungs­un­ter­la­gen der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhal­te von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te auf deren Web­sites (www.thomssen-online.de oder www.thomssen-akademie.de), Vor­trä­ge, Prä­sen­ta­ti­on, Skrip­te und sons­ti­ge Leis­tungs­un­ter­la­gen. Soweit nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist, darf der Kun­de der­ar­ti­ge Unter­la­gen nicht ver­viel­fäl­ti­gen, im Unter­neh­men ver­brei­ten oder öffent­lich wie­der­ge­ben.

(2) Der Kun­de ist ver­pflich­tet, sämt­li­che geschütz­ten Kurs-Inhal­te geheim zu hal­ten und Drit­ten nicht zu offen­ba­ren. Dem Kun­den ist unter­sagt, die geschütz­ten Kurs-Inhal­te zu ande­ren Zwe­cken als der eige­nen Unter­rich­tung zu nut­zen. Ins­be­son­de­re ist dem Infor­ma­ti­ons­emp­fän­ger unter­sagt, die Infor­ma­tio­nen zu Wett­be­werbs­zwe­cken oder sons­ti­gen eige­nen Zwe­cken zu ver­wer­ten.

(3) Der Kun­de ist nicht berech­tigt, ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te Bild‑, Film- oder Ton­auf­nah­men von der Leis­tung zu machen.

§ 11 Haftung von Thomssen Bildungsprojekte

(1) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet bei abge­hal­te­nen Online-Ver­an­stal­tun­gen (Coa­ching, Web-Semi­na­re, Web-Selbst­lern­kur­se u. ä.) nur für die ord­nungs­ge­mä­ße Ein­spei­sung der Daten in das Inter­net an ihrem Zugangs­punkt. Sie haf­tet nicht, sofern die ord­nungs­ge­mäß ein­ge­speis­ten Daten nicht in aus­rei­chen­der Qua­li­tät bei dem Kun­de ankom­men. Ins­be­son­de­re haf­tet die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht für die Emp­fangs­kon­fi­gu­ra­ti­on des Teil­neh­mers oder Feh­ler bei Netz­be­trei­bern.

(2) Bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen befin­den sich mit­ge­brach­te Gegen­stän­de auf Gefahr des Teil­neh­mers in den Leis­tungs-Räum­lich­kei­ten. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te über­nimmt kei­ne Haf­tung für den Ver­lust, den Unter­gang oder die sons­ti­ge Beschä­di­gung, es sei denn, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te fällt gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz zur Last.

(3) Coa­ching ist die indi­vi­du­el­le Erar­bei­tung von Metho­den, Ver­hal­tens­wei­sen und Ein­stel­lun­gen und daher immer in erheb­li­chem Maße von der Mit­ar­beit des Kun­den abhän­gig. Einen bestimm­ten Erfolg des Coa­chings kann die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht garan­tie­ren.

(4) Die Stel­lung­nah­men und Emp­feh­lun­gen der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te berei­ten die unter­neh­me­ri­sche oder per­sön­li­che Ent­schei­dung des Teil­neh­mers nur vor. Sie kön­nen sie in kei­nem Fall erset­zen.

(5) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet nicht für Inhal­te von exter­nen Links auf den Web­sei­ten der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te (www.thomssen-online.de und www.thomssen-akademie.de), ins­be­son­de­re nicht für Wer­be­an­ga­ben des Anbie­ters von Räum­lich­kei­ten und/oder drit­ter Refe­ren­ten.

§ 12 Datenschutz

(1) Für den Ver­trag wer­den gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Ver­trags­da­ten erho­ben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adres­se, ggf. in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen und alle ande­ren elek­tro­nisch oder zur Spei­che­rung über­mit­tel­ten Daten, die für die Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erfor­der­lich sind), soweit sie für die Begrün­dung, inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung oder Ände­rung eines Ver­tra­ges erfor­der­lich sind.

(2) Die Ver­trags­da­ten wer­den an Drit­te nur wei­ter­ge­ge­ben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfül­lung des Ver­tra­ges erfor­der­lich ist, dies dem über­wie­gen­den Inter­es­se an einer effek­ti­ven Leis­tung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) ent­spricht oder eine Ein­wil­li­gung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sons­ti­ge gesetz­li­che Erlaub­nis vor­liegt. Die Daten wer­den nicht in ein Land außer­halb der EU wei­ter­ge­ge­ben, soweit dafür nicht von der EU-Kom­mis­si­on ein ver­gleich­ba­rer Daten­schutz wie in der EU fest­ge­stellt ist, eine Ein­wil­li­gung hier­zu vor­liegt oder mit dem drit­ten Anbie­ter die Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­ein­bart wur­den.

(3) Betrof­fe­ne kön­nen jeder­zeit kos­ten­frei Aus­kunft über die gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­lan­gen. Sie kön­nen jeder­zeit Berich­ti­gung unrich­ti­ger Daten ver­lan­gen (auch durch Ergän­zung) sowie eine Ein­schrän­kung ihrer Ver­ar­bei­tung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn der Ver­ar­bei­tungs­zweck erlo­schen ist, eine erfor­der­li­che Ein­wil­li­gung wider­ru­fen wur­de und kei­ne ande­re Rechts­grund­la­ge vor­liegt oder die Daten­ver­ar­bei­tung unrecht­mä­ßig ist. Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den dann im gesetz­li­chen Rah­men unver­züg­lich berich­tigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jeder­zeit das Recht, eine erteil­te Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu wider­ru­fen. Dies kann durch eine form­lo­se Mit­tei­lung erfol­gen, z.B. per Mail. Der Wider­ruf berührt die Recht­mä­ßig­keit der bis dahin vor­ge­nom­me­nen Daten­ver­ar­bei­tung nicht. Es kann Über­tra­gung der Ver­trags­da­ten in maschi­nen­les­ba­rer Form ver­langt wer­den. Soweit durch die Daten­ver­ar­bei­tung eine Recht­ver­let­zung befürch­tet wird, kann bei der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de eine Beschwer­de ein­ge­reicht wer­den.

(4) Die Daten blei­ben grund­sätz­lich nur so lan­ge gespei­chert, wie es der Zweck der jewei­li­gen Daten­ver­ar­bei­tung erfor­dert. Eine wei­ter­ge­hen­de Spei­che­rung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechts­ver­fol­gung oder aus berech­tig­ten Inter­es­sen noch erfor­der­lich ist oder eine gesetz­li­che Pflicht besteht, die Daten noch auf­zu­be­wah­ren (z.B. steu­er­li­che Auf­be­wah­rungs­fris­ten, Ver­jäh­rungs­frist).

§ 13 Mediation

(1) Bei Strei­tig­kei­ten aus der Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te und dem Kun­den, sind die Par­tei­en ver­pflich­tet, eine güt­li­che Lösung anzu­stre­ben. Kommt eine Eini­gung nicht zustan­de, ver­pflich­ten sie sich, vor der Inan­spruch­nah­me des Rechts­we­ges, ihre Dif­fe­ren­zen in einer Media­ti­on zu schlich­ten. Unbe­rührt bleibt die Mög­lich­keit eines Eil­ver­fah­rens im Wege des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes. Kei­ne Strei­tig­keit im Sin­ne die­ses Para­gra­fen ist die schlich­te Nicht­zah­lung der Ver­gü­tung ohne Anga­be von Grün­den.

(2) Bean­tragt eine Par­tei eine Media­ti­on bei der ande­ren Par­tei, sind bei­de Par­tei­en ver­pflich­tet, sich inner­halb von acht Tagen auf einen Media­tor zu eini­gen. Kommt die­se Eini­gung nicht frist­ge­recht zustan­de, ist ein anwalt­li­cher Media­tor – wobei pri­mär sol­che Media­to­ren gewählt wer­den sol­len, die eine Online-Media­ti­on anbie­ten — bin­dend für die Par­tei­en auf Antrag einer der Par­tei­en von dem Prä­si­den­ten der Rechts­an­walts­kam­mer oder einem Ver­tre­ter am Sitz der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zu bestim­men. Dies ist auch der Ort der Media­ti­on, sofern das Kam­mer­prä­si­di­um kei­nen Vor­schlag für eine Online-Media­ti­on macht. Die Media­ti­ons­spra­che ist Deutsch, es sei denn, alle Betei­lig­ten eini­gen sich auf eine ande­re Spra­che.

(3) Der Rechts­weg (oder ein alter­na­tiv ver­ein­bar­tes Schieds­ver­fah­ren, soweit zutref­fend) ist erst zuläs­sig, wenn die Media­ti­on geschei­tert ist, weil (a) die Par­tei­en ein­ver­nehm­lich die Media­ti­on für been­det erklä­ren, (b) nach der ers­ten Media­ti­ons­sit­zung wei­te­re Ver­hand­lun­gen von einer Par­tei ver­wei­gert wer­den, © der Media­tor die Media­ti­on für geschei­tert erklärt oder (d) eine Eini­gung nicht bin­nen 3 Mona­ten nach Beginn der ers­ten Media­ti­ons­sit­zung zustan­de kommt, soweit die Par­tei­en die Frist nicht ein­ver­nehm­lich ver­län­gern.

(4) Die Kos­ten einer erfolg­lo­sen Media­ti­on sind von den Par­tei­en gegen­über dem Media­tor intern hälf­tig zu tra­gen. Unge­ach­tet die­ser Rege­lung im Ver­hält­nis zum Media­tor bleibt es den Par­tei­en unbe­nom­men, die­se Kos­ten und die einer even­tu­ell beglei­ten­den Rechts­be­ra­tung als Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten in einem anschlie­ßen­den Ver­fah­ren erstat­tet zu ver­lan­gen, es gilt dann die jewei­li­ge Streit­ent­schei­dung. Kommt eine Eini­gung zustan­de, gilt die dabei ver­ein­bar­te Kos­ten­re­ge­lung.

§ 14 Gerichtsstand/Erfüllungsort

(1) Sofern das Unter­neh­men Kauf­mann ist, ist der Geschäfts­sitz der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te Gerichts­stand. Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist jedoch berech­tigt, den Kun­den auch an sei­nem Wohn- oder Geschäfts­sitz zu ver­kla­gen.

(2) Sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung oder dem Ver­trag nichts ande­res ergibt, ist der Geschäfts­sitz der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te Erfül­lungs­ort.

(3) Füh­ren schwer­wie­gen­de, nicht beein­fluss­ba­re Grün­de zu einer unvor­her­seh­ba­ren Ände­rung der in die­sen AGB gere­gel­ten Ver­trags­in­hal­te (also ins­be­son­de­re nicht der Haupt­leis­tun­gen), und über­wie­gen die Inter­es­sen des Ver­wen­ders an einer Anpas­sung der AGB die typi­sier­ten Inter­es­sen des Ver­trags­part­ners, ist der AGB Ver­wen­der berech­tigt, die­se AGB zu ändern, soweit gesetz­lich nicht bereits eine Rege­lung für den Fall des ent­spre­chen­den Anpas­sungs­be­dar­fes vor­ge­se­hen ist.

Stand: 12.08.2026