Sönke Thomssen Bildungsprojekte

AGB für Privatkunden

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Pri­vat­kun­den (B2C), von Sön­ke Thoms­sen (Ein­zel­un­ter­neh­men Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nach­ste­hen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Sön­ke Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te, Bern­hard­stra­ße 3, 26954 Nor­den­ham (nach­fol­gend Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te) und dem Teil­neh­mer für die Teil­nah­me an Prä­senz- oder Online-Semi­na­ren, Online-Selbst­lern­kur­sen oder Prä­senz- oder Online-Coa­chings (im fol­gen­den Leis­tun­gen).

(3) Prä­senz­se­mi­na­re sind Ver­an­stal­tun­gen zu einem bestimm­ten The­ma, zu dem der Teil­neh­mer und Lehrende/r zur glei­chen Zeit per­sön­lich an einem Ort erschei­nen. Sie kön­nen Teil eines Kur­ses sein, aber auch allein ste­hen. Online-Semi­na­re sind Ver­an­stal­tun­gen zu einem bestimm­ten The­ma, an der Teil­neh­mer und Lehrende/r im Inter­net live und in Echt­zeit gemein­sam arbei­ten. Online-Selbst­lern­kur­se im Sin­ne die­ses Ver­tra­ges sind vor­ge­fer­tig­te Unter­richts­se­quen­zen zu einem bestimm­ten The­ma für meh­re­re Teil­neh­mer, die online ange­bo­ten und in Eigen­ver­ant­wor­tung absol­viert wer­den. Sie kön­nen Teil eines Kur­ses sein, aber auch allein ste­hen. Coa­chings betrifft indi­vi­du­el­le Coa­ching-Sit­zun­gen zwi­schen Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te und einem Teil­neh­mer oder einer fest­ge­leg­ten Anzahl von Teil­neh­mern. In den Coa­ching-Sit­zun­gen wer­den Ent­schei­dun­gen und Pro­blem­lö­sun­gen der Teil­neh­mer beglei­tet. Die­se wer­den als Prä­senz- oder Online-Ver­an­stal­tung durch­ge­führt.

(3) Münd­li­che Neben­ab­re­den wur­den nicht getrof­fen. Alle künf­ti­gen Ände­run­gen zu dem Ver­trag sind in Text­form nie­der­zu­le­gen, dies gilt auch für die Auf­he­bung die­ser Text­form­klau­sel.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Ver­trag kommt durch per­sön­li­chen Abschluss, durch Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel oder auf den Web­sites von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te (www.thomssen-online.de oder www.thomssen-akademie.de) zustan­de.

(2) Soweit auf den Web­sites ange­bo­ten, kann der Teil­neh­mer die Leis­tun­gen zunächst unver­bind­lich in den Waren­korb legen und sei­ne Anga­ben zum Kauf­ab­schluss bear­bei­ten. Der Teil­neh­mer kann die im Waren­korb lie­gen­den Leis­tun­gen und sei­ne Ein­ga­ben jeder­zeit durch Nut­zung der bereit gestell­ten Navi­ga­ti­ons­schalt­flä­chen kor­ri­gie­ren. Bei einem Ver­trags­ab­schluss auf den Web­sites gibt der Teil­neh­mer ein bin­den­des Ver­trags­an­ge­bot mit Betä­ti­gen der Bestell-Schalt­flä­che auf der Web­site ab. Der Ver­trag kommt dann durch die Bestä­ti­gungs­mail von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zustan­de, in der der Teil­neh­mer auch die­se AGB und die Wider­rufs­be­leh­rung in Text­form ange­hängt fin­det. Soweit dem Teil­neh­mer die­se Mail nicht zugeht, liegt die Annah­me des Ver­tra­ges durch Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te spä­tes­tens in der Abbu­chung der Zah­lung bei dem Teil­neh­mer (z.B. bei Sofort-Über­wei­sung, Kre­dit­kar­te oder Pay­Pal) oder der Ermög­li­chung der Teil­nah­me an der Leis­tung (je nach­dem, wel­ches frü­her erfolgt).

(4) Die Ver­trags­spra­che ist deutsch.

(5) Ein schrift­li­cher Ver­trag wird von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te auf­be­wahrt und gespei­chert, ein Ver­trag kann aber auch münd­lich oder in Text­form (z.B. per Mail) geschlos­sen wer­den. Ver­trä­ge auf den Web­sites wer­den von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht gespei­chert.

(6) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, von dem Ver­trag über die Leis­tung zurück­zu­tre­ten, wenn in der Per­son des Teil­neh­mers ein wich­ti­ger Grund für die Ver­wei­ge­rung der Teil­nah­me besteht.

§ 3 Zahlung/Verzug

(1) Soweit nicht ein ande­res ver­ein­bart ist, ver­ste­hen sich alle Prei­se inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er. Nicht ent­hal­ten sind Anreise‑, Ver­pfle­gungs- oder bei Online Inhal­ten etwa­ige Ver­bin­dungs­kos­ten des Teil­neh­mers.

(2) Zusätz­lich ist der Teil­neh­mer ver­pflich­tet, gegen Nach­weis die tat­säch­lich ent­stan­de­nen Spe­sen und Aus­la­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te für die Coa­ching-Leis­tun­gen zu erstat­ten (ins­be­son­de­re Anfahrts­kos­ten).

(3) Die Zah­lung des Teil­neh­mers auf eine Rech­nung ist sofort fäl­lig. Der Teil­neh­mer wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass er spä­tes­tens 30 Tage nach Zugang der Rech­nung in Ver­zug gerät.

(4) Dem Teil­neh­mer ste­hen fol­gen­de Zah­lungs­me­tho­den für die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen zur Ver­fü­gung:

  • Über­wei­sung, hier­für erhält der Teil­neh­mer eine Rech­nung mit den Kon­to­ver­bin­dungs­da­ten von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te
  • Pay­pal, hier erfolgt die Zah­lung über den Weg, den der Teil­neh­mer mit Pay­Pal ver­ein­bart hat, nähe­res kann den Bedin­gun­gen von Pay­pal ent­nom­men wer­den.
  • Kre­dit­kar­te, hier erfolgt die Belas­tung über einen Ser­vice von Pay­pal. Ein Pay­pal-Kon­to ist nicht erfor­der­lich
  • Last­schrift, hier erfolgt der Ein­zug über einen Ser­vice von Pay­pal. Ein Pay­pal-Kon­to ist nicht erfor­der­lich.

(5) Ent­ste­hen für eine Rück­last­schrift durch den Teil­neh­mer Gebüh­ren, hat der Teil­neh­mer die­se zu tra­gen, soweit er die Rück­last­schrift zu ver­tre­ten hat­te, sie also nicht berech­tigt war.

(6) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, vor Durch­füh­rung einer Leis­tung die Ent­rich­tung der Ver­gü­tung durch den Teil­neh­mer zu über­prü­fen und sich gege­be­nen­falls einen Nach­weis über die erfolg­rei­che Zah­lung an Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te vor­le­gen zu las­sen. Sofern der Teil­neh­mer die­sen Nach­weis nicht erbringt, kann Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te die Ver­gü­tung unmit­tel­bar vor Erbrin­gung der Leis­tung vom Teil­neh­mer in bar ein­for­dern (eine even­tu­el­le Dop­pel­zah­lung wird selbst ver­ständ­lich erstat­tet) oder bei Nicht­zah­lung dem Teil­neh­mer die Teil­nah­me an der Leis­tung ver­wei­gern.

§ 4 Leistungsinhalt und ‑ort

(1) Die Abbil­dung und Beschrei­bung der Leis­tung und des Leis­tungs­or­tes im Inter­net von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dient ledig­lich der Illus­tra­ti­on und sind nur unge­fäh­re Anga­ben. Eine Gewähr für die voll­stän­di­ge Ein­hal­tung kann nicht über­nom­men wer­den.

(2) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, Anpas­sun­gen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leis­tung aus fach­li­chen Grün­den vor­zu­neh­men, etwa wenn Bedarf für eine Aktua­li­sie­rung oder Wei­ter­ent­wick­lung des Inhal­tes besteht, sofern dadurch kei­ne wesent­li­che Ver­än­de­rung des Inhal­tes ein­tritt und die Ände­rung für den Teil­neh­mer zumut­bar ist.

(3) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist für Kur­se, Web­i­na­re oder Semi­na­re berech­tigt, den ange­kün­dig­ten Referenten/Referentin durch einen glei­cher­ma­ßen qua­li­fi­zier­ten Referenten/Referentin zu erset­zen, sofern dies wegen Ver­hin­de­rung des Referenten/Referentin, aus gesund­heit­li­chen oder sons­ti­gen Grün­den erfor­der­lich sein soll­te.

(4) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, Ort und Zeit der ange­kün­dig­ten Leis­tung zu ändern, sofern die Ände­rung dem Teil­neh­mer recht­zei­tig mit­ge­teilt und für die­sen zumut­bar ist.

(5) Die Leis­tun­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te im Rah­men eines Coa­chings erge­ben sich im Ein­zel­nen aus dem Ange­bot des Coa­ches.

(6) Das Coa­ching beinhal­tet Anre­gun­gen und Moti­va­tio­nen zu Erkennt­nis­sen, Ver­hal­ten oder Erle­ben des Kli­en­ten. Dazu setzt der Coach Impul­se und reflek­tiert gemein­sam mit dem Kli­en­ten die damit ange­sto­ße­nen Pro­zes­se bei dem Kli­en­ten. Coa­ching ist kei­ne kon­kre­te Bera­tung oder gar die Lei­tung des Kli­en­ten in bestimm­ten Ent­schei­dun­gen. Das Coa­ching ist damit abhän­gig von einer akti­ven und offe­nen Mit­wir­kung und Reflek­ti­on von Sei­ten des Kli­en­ten.

§ 5 Ablauf von Veranstaltungen oder Coachings /Ausschluss des Teilnehmers

(1) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te hat in den Leis­tungs-Räum­lich­kei­ten das Haus­recht. Den Anwei­sun­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te oder des­sen Mit­ar­bei­tern ist durch den Teil­neh­mer Fol­ge zu leis­ten.

(2) Soweit nicht ein ande­res ange­kün­digt ist, ist das Mit­brin­gen und der Ver­zehr eige­ner Spei­sen und Geträn­ke in den Ver­an­stal­tungs­räu­men unter­sagt.

(3) Die Ver­wen­dung von tech­ni­schen Gerä­ten durch den Teil­neh­mer darf nicht in einer Wei­se erfol­gen, dass ande­re Teil­neh­mer oder der Referent/ die Refe­ren­tin gestört wer­den.

(4) Ergän­zend gel­ten die Haus­ord­nung der Ver­an­stal­tungs­räum­lich­kei­ten sowie gege­be­nen­falls wei­te­re von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erlas­se­ne Vor­schrif­ten.

(5) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te kann den Teil­neh­mer von der wei­te­ren Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung aus­schlie­ßen, wenn der Teil­neh­mer gegen die Ver­pflich­tun­gen aus die­sem Para­gra­fen schuld­haft ver­stößt. Bei gro­ben Ver­stö­ßen kann dies auch ohne vor­he­ri­ge Andro­hung erfol­gen.

(6) Wird der Teil­neh­mer von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te aus­ge­schlos­sen, so ist er ver­pflich­tet, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te den dadurch ent­stan­de­nen Scha­den zu erset­zen.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teil­neh­mer darf die Leis­tun­gen nur per­sön­lich nut­zen und Drit­ten nicht zugäng­lich machen, sofern nicht ein ande­res bestimmt ist.

(2) Der Kun­de darf Inhal­te der Leis­tung nicht ver­viel­fäl­ti­gen und die­se ohne vor­he­ri­ge Abspra­che mit Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te außer­halb der Leis­tung von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ver­öf­fent­li­chen bzw. in Umlauf brin­gen.

(3) Der Teil­neh­mer erhält von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te bei Online-Inhal­ten die Zugangs­da­ten zu der Leis­tung oder wählt sol­che selbst aus. Die Zugangs­da­ten haben den Zweck, die Nut­zung der Leis­tung durch unbe­rech­tig­te Per­so­nen aus­zu­schlie­ßen. Wählt der Teil­neh­mer selbst wel­che aus oder ändert er sei­ne Zugangs­da­ten, hat er auf eine aus­rei­chen­de Pass­wort­si­cher­heit zu ach­ten. Kur­ze und leicht zu erra­ten­de Pass­wör­ter dür­fen nicht ver­wen­det wer­den. Die­se Zugangs­da­ten sind von dem Teil­neh­mer vor dem unbe­fug­ten Zugriff durch Drit­te zu schüt­zen und zur Sicher­heit in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zu ändern. Digi­tal darf der Teil­neh­mer Benut­zer­na­men und Kenn­wör­ter nur sicher ver­schlüs­selt spei­chern.

(4) Bei mehr­ma­li­ger fal­scher Ein­ga­be der Zugangs­da­ten kann zum Schutz des Teil­neh­mers der Zugang gesperrt wer­den. Hat der Teil­neh­mer die­se Sper­rung zu ver­tre­ten, haf­tet er für die durch die Frei­schal­tung ent­ste­hen­den Kos­ten und Auf­wen­dun­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nach Maß­ga­be der orts­üb­li­chen und ange­mes­se­nen Kos­ten.

(5) Der Teil­neh­mer ist ver­pflich­tet, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te unver­züg­lich in Kennt­nis zu set­zen, wenn der Teil­neh­mer Kennt­nis davon erlangt, dass Drit­te Zugriff auf sei­ne Zugangs­da­ten haben oder sich sonst Zugang zu sei­ner Leis­tung ver­schafft haben. Benach­rich­tigt der Teil­neh­mer Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht unver­züg­lich, ist er ver­pflich­tet, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te den dar­aus ent­stan­de­nen Scha­den zu erset­zen.

(6) Das Coa­ching erfolgt auf der Grund­la­ge eines oder meh­re­rer vor­be­rei­ten­den Gesprä­che. Es beruht auf Koope­ra­ti­on und gegen­sei­ti­gem Ver­trau­en. Der Teil­neh­mer ist zur Abnah­me des Coa­chings oder Umset­zung der erteil­ten Emp­feh­lun­gen nicht ver­pflich­tet. Der Teil­neh­mer ist wäh­rend des Coa­chings in vol­lem Umfang selbst ver­ant­wort­lich für sei­ne kör­per­li­che und geis­ti­ge Gesund­heit. Der Teil­neh­mer erkennt an, dass alle Schrit­te und Maß­nah­men, die im Rah­men des Coa­chings von ihm unter­nom­men wer­den, in sei­nem eige­nen Ver­ant­wor­tungs­be­reich lie­gen.

§ 7 Verfügbarkeit von Inhalten

(1) Die Nut­zung der Leis­tung erfolgt bei Online-Inhal­ten im Inter­net und kann nur mit einem aus­rei­chend schnel­len Inter­net-Anschluss des Teil­neh­mers voll­stän­dig genutzt wer­den. Die­sen sicher­zu­stel­len, ist Sache des Teil­neh­mers.

(2) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te strebt eine größt­mög­li­che Ver­füg­bar­keit der Online-Inhal­te an. Eine stän­di­ge Ver­füg­bar­keit kann aber nicht garan­tiert wer­den und hängt auch von der Funk­ti­on der Infra­struk­tur des Inter­nets ab, auf die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te kei­nen Ein­fluss hat.

(3) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, die Nut­zung des Online-Inhalts ins­be­son­de­re für War­tung, Pfle­ge und Ver­bes­se­rung sowie aus sons­ti­gen für den Betriebs­ab­lauf von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erfor­der­li­chen Grün­den vor­über­ge­hend ein­zu­schrän­ken oder ganz zu sper­ren. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te wird dabei mög­lichst auf die durch­schnitt­li­chen Belan­ge der Teil­neh­mer Rück­sicht neh­men (z.B. bei der Bestim­mung von War­tungs­zei­ten). Bei drin­gen­den Stö­run­gen ist Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zur Feh­ler­be­sei­ti­gung auch zu nor­ma­len Geschäfts­zei­ten berech­tigt.

(4) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet nicht für höhe­re Gewalt oder bei Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te oder den Sub­un­ter­neh­mern von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ein­tre­ten­de Betriebs­stö­run­gen, z.B. durch Auf­ruhr, Streik, Pan­de­mie, Seu­che, Aus­sper­rung, die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ohne eige­nes Ver­schul­den vor­über­ge­hend dar­an hin­dern, die Leis­tun­gen zu erbrin­gen. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet wei­ter nicht für Daten­ver­lus­te oder Nicht­ver­füg­bar­kei­ten, die durch geeig­ne­te, den Regeln der Tech­nik und Eigen­vor­sor­ge ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen des Teil­neh­mers unschwer zu ver­hin­dern gewe­sen wären.

(5) Ist Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zur Leis­tungs­er­brin­gung auf­grund höhe­rer Gewalt nicht imstan­de, so ruht die Ver­pflich­tung von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zur Leis­tungs­er­brin­gung, solan­ge das Leis­tungs­hin­der­nis andau­ert.

(6) Dau­ert das Leis­tungs­hin­der­nis mehr als eine Woche, hat der Teil­neh­mer das Recht, den Ver­trag frist­los zu kün­di­gen, wenn die Ver­trags­er­fül­lung infol­ge des Hin­der­nis­ses für ihn kein Inter­es­se mehr hat.

§ 8 Widerruf

(1) Ver­brau­cher haben ein Wider­rufs­recht, außer bei digi­ta­len Inhal­ten, wenn der Ver­brau­cher die sofor­ti­ge Erbrin­gung der Leis­tung durch Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te gefor­dert und Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te den Ver­brau­cher auf das Erlö­schen des Wider­rufs­rechts hin­ge­wie­sen hat. Für rei­ne Online-Kur­se erlischt unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen das Wider­rufs­recht unmit­tel­bar, sobald der Ver­brau­cher die Leis­tung ent­ge­gen­ge­nom­men hat (z.B. durch Ein­log­gen oder Down­load). Die Erstat­tungs­re­ge­lung für Dienst­leis­tun­gen gilt inso­weit nicht.

(2) Der Teil­neh­mer hat das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses.

(3) Um sein Wider­rufs­recht aus­zu­üben, muss der Teil­neh­mer Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über sei­nen Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren.

(4) Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass der Teil­neh­mer die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absen­den.

(5) Wenn der Teil­neh­mer einen Ver­trag wider­ruft, hat Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te alle Zah­lun­gen, die vom Teil­neh­mer geleis­tet wur­den, unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über den Wider­ruf die­ses Ver­trags bei Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­det Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das der Teil­neh­mer bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt hat, es sei denn, mit dem Teil­neh­mer wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den dem Teil­neh­mer wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net.

(6) Hat der Teil­neh­mer ver­langt, dass die Dienst­leis­tung wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so hat er Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem der Teil­neh­mer Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich des Ver­trags unter­rich­tet, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen ent­spricht.

(7) Der Teil­neh­mer kann für den Wider­ruf eines Ver­tra­ges mit Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te fol­gen­de Vor­la­ge ver­wen­den, die jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.

Widerrufsformular (Muster)

An
Sön­ke Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te
Bern­hard­stra­ße 3 26954 Nor­den­ham
per Mail an: soenke@thomssen-online.de

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag über die digi­ta­len Inhalte/die Erbrin­gung der fol­gen­den Dienst­leis­tung (*)

  • Beschrei­bung der gebuch­ten Dienst­leis­tung („Semi­nar XY“, „Coa­ching­sit­zun­gen“ etc.)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­tei­lung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzu­tref­fen­des strei­chen.

§ 9 Ausfall der Leistung

(1) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist berech­tigt, die Durch­füh­rung der Leis­tung abzu­sa­gen, sofern bei ihr oder einem drit­ten, von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ein­ge­schal­te­ten Leis­tungs­er­brin­ger, wie ins­be­son­de­re dem Referenten/Referentin oder der Ver­an­stal­tungs­lo­ka­li­tät, eine Ver­hin­de­rung, z.B. durch Auf­ruhr, Streik, Aus­sper­rung, Natur­ka­ta­stro­phen, Pan­de­mie, Seu­che, Unwet­ter, Ver­kehrs­be­hin­de­rung oder Krank­heit ein­tritt, die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ohne eige­nes Ver­schul­den dar­an hin­dert, die Leis­tung zum ver­ein­bar­ten Ter­min abzu­hal­ten.

(2) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist ver­pflich­tet, eine even­tu­el­le Absa­ge dem Teil­neh­mer mög­lichst zeit­nah mit­zu­tei­len.

(3) Im Fal­le einer Absa­ge nach Absatz 1 steht dem Teil­neh­mer ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz nicht zu.

(4) Im Fal­le einer Absa­ge wird Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dem Teil­neh­mer gege­be­nen­falls einen Ersatz­ter­min anbie­ten. Kommt hier­über eine Eini­gung nicht zu Stan­de, wird Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dem Teil­neh­mer bereits gezahl­te Ent­gel­te erstat­ten.

§ 10 Verhinderung des Teilnehmers

(1) Tritt der Teil­neh­mer von den Leis­tun­gen zurück oder ver­wei­gert aus ande­rem Grund die Teil­nah­me, hat der Teil­neh­mer die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung abzüg­lich des­sen zu ent­rich­ten, was Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te an Auf­wen­dun­gen durch die Nicht­teil­nah­me erspart hat.

(2) Eine wei­ter­ge­hen­de Erstat­tung erhält der Teil­neh­mer bei Kur­sen, Semi­na­re oder Web­i­na­ren, wenn die Leis­tung trotz­dem voll­stän­dig aus­ge­bucht wur­de, sofern die Mit­glie­der­zahl beschränkt war, oder der Teil­neh­mer die Vor­aus­set­zun­gen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te dem Teil­neh­mer die bereits gezahl­te Ver­gü­tung abzüg­lich der für den Teil­neh­mer ange­fal­le­nen Kos­ten erstat­ten.

(3) Der Teil­neh­mer ist berech­tigt, statt sei­ner einen Ersatz­teil­neh­mer zu benen­nen. In die­sem Fall wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 15 € inkl. MwSt. durch Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te erho­ben, die vor Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung von dem Teil­neh­mer zu zah­len ist. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ist nicht ver­pflich­tet, einen Ersatz­teil­neh­mer zuzu­las­sen, jedoch ent­fällt ihr Anspruch auf die Ver­gü­tung, wenn der Ersatz­teil­neh­mer zumut­bar war.

§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen

(1) Sämt­li­che Leis­tungs­un­ter­la­gen von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te sind urhe­ber­recht­lich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhal­te von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te auf deren Web­sites (www.thomssen-online.de oder www.thomssen-akademie.de), Vor­trä­ge, Prä­sen­ta­ti­on, Skrip­ten und sons­ti­ge Leis­tungs­un­ter­la­gen. Der Teil­neh­mer ist nicht berech­tigt, der­ar­ti­ge Unter­la­gen zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­brei­ten oder öffent­lich wie­der­zu­ge­ben.

(2) Der Teil­neh­mer ist ver­pflich­tet, sämt­li­che geschütz­ten Kurs-Inhal­te geheim zu hal­ten und Drit­ten nicht zu offen­ba­ren. Dem Teil­neh­mer ist unter­sagt, die geschütz­ten Kurs-Inhal­te zu ande­ren Zwe­cken als der eige­nen Unter­rich­tung zu nut­zen. Ins­be­son­de­re ist dem Infor­ma­ti­ons­emp­fän­ger unter­sagt, die Infor­ma­tio­nen zu Wett­be­werbs­zwe­cken oder sons­ti­gen eige­nen Zwe­cken zu ver­wer­ten.

(3) Der Teil­neh­mer ist nicht berech­tigt, ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te Bild‑, Film- oder Ton­auf­nah­men von der Leis­tung zu machen.

§ 12 Haftung von Thomssen Bildungsprojekte

(1) Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet bei abge­hal­te­nen Online-Ver­an­stal­tun­gen (Coa­ching, Web-Semi­na­re, Web-Selbst­lern­kur­se u. ä.) nur für die ord­nungs­ge­mä­ße Ein­spei­sung der Daten in das Inter­net an ihrem Zugangs­punkt. Sie haf­tet nicht, sofern die ord­nungs­ge­mäß ein­ge­speis­ten Daten nicht in aus­rei­chen­der Qua­li­tät bei dem Kun­de ankom­men. Ins­be­son­de­re haf­tet die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht für die Emp­fangs­kon­fi­gu­ra­ti­on des Teil­neh­mers oder Feh­ler bei Netz­be­trei­bern.

(2) Bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen befin­den sich mit­ge­brach­te Gegen­stän­de auf Gefahr des Teil­neh­mers in den Leis­tungs-Räum­lich­kei­ten. Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te über­nimmt kei­ne Haf­tung für den Ver­lust, den Unter­gang oder die sons­ti­ge Beschä­di­gung, es sei denn, Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te fällt gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz zur Last.

(3) Coa­ching ist die indi­vi­du­el­le Erar­bei­tung von Metho­den, Ver­hal­tens­wei­sen und Ein­stel­lun­gen und daher immer in erheb­li­chem Maße von der Mit­ar­beit des Kun­den abhän­gig. Einen bestimm­ten Erfolg des Coa­chings kann die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te nicht garan­tie­ren.

(4) Die Stel­lung­nah­men und Emp­feh­lun­gen der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te berei­ten die unter­neh­me­ri­sche oder per­sön­li­che Ent­schei­dung des Teil­neh­mers nur vor. Sie kön­nen sie in kei­nem Fall erset­zen.

(5) Die Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te haf­tet nicht für Inhal­te von exter­nen Links auf den Web­sei­ten der Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te (www.thomssen-online.de und www.thomssen-akademie.de), ins­be­son­de­re nicht für Wer­be­an­ga­ben des Anbie­ters von Räum­lich­kei­ten und/oder drit­ter Refe­ren­ten.

§ 13 Datenschutz

(1) Für den Ver­trag wer­den gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Ver­trags­da­ten erho­ben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adres­se, ggf. in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen und alle ande­ren elek­tro­nisch oder zur Spei­che­rung über­mit­tel­ten Daten, die für die Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erfor­der­lich sind), soweit sie für die Begrün­dung, inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung oder Ände­rung eines Ver­tra­ges erfor­der­lich sind.

(2) Die Ver­trags­da­ten wer­den an Drit­te nur wei­ter gege­ben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfül­lung des Ver­tra­ges erfor­der­lich ist, dies dem über­wie­gen­den Inter­es­se an einer effek­ti­ven Leis­tung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) ent­spricht oder eine Ein­wil­li­gung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sons­ti­ge gesetz­li­che Erlaub­nis vor­liegt. Die Daten wer­den nicht in ein Land außer­halb der EU wei­ter gege­ben, soweit dafür nicht von der EU-Kom­mis­si­on ein ver­gleich­ba­rer Daten­schutz wie in der EU fest­ge­stellt ist, eine Ein­wil­li­gung hier­zu vor­liegt oder mit dem drit­ten Anbie­ter die Stan­dard­ver­trags­klau­seln ver­ein­bart wur­den.

(3) Betrof­fe­ne kön­nen jeder­zeit kos­ten­frei Aus­kunft über die gespei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­lan­gen. Sie kön­nen jeder­zeit Berich­ti­gung unrich­ti­ger Daten ver­lan­gen (auch durch Ergän­zung) sowie eine Ein­schrän­kung ihrer Ver­ar­bei­tung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn der Ver­ar­bei­tungs­zweck erlo­schen ist, eine erfor­der­li­che Ein­wil­li­gung wider­ru­fen wur­de und kei­ne ande­re Rechts­grund­la­ge vor­liegt oder die Daten­ver­ar­bei­tung unrecht­mä­ßig ist. Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den dann im gesetz­li­chen Rah­men unver­züg­lich berich­tigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jeder­zeit das Recht, eine erteil­te Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu wider­ru­fen. Dies kann durch eine form­lo­se Mit­tei­lung erfol­gen, z.B. per Mail. Der Wider­ruf berührt die Recht­mä­ßig­keit der bis dahin vor­ge­nom­me­nen Daten­ver­ar­bei­tung nicht. Es kann Über­tra­gung der Ver­trags­da­ten in maschi­nen­les­ba­rer Form ver­langt wer­den. Soweit durch die Daten­ver­ar­bei­tung eine Recht­ver­let­zung befürch­tet wird, kann bei der zustän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de eine Beschwer­de ein­ge­reicht wer­den.

(4) Die Daten blei­ben grund­sätz­lich nur so lan­ge gespei­chert, wie es der Zweck der jewei­li­gen Daten­ver­ar­bei­tung erfor­dert. Eine wei­ter­ge­hen­de Spei­che­rung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechts­ver­fol­gung oder aus berech­tig­ten Inter­es­sen noch erfor­der­lich ist oder eine gesetz­li­che Pflicht besteht, die Daten noch auf­zu­be­wah­ren (z.B. steu­er­li­che Auf­be­wah­rungs­fris­ten, Ver­jäh­rungs­frist).

§ 14 Gerichtsstand/Schlussbestimmungen

(1) Die euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit. Die Platt­form fin­den Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(2) Vor Durch­füh­rung eines Gerichts­ver­fah­rens sind Teil­neh­mer und Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te ver­pflich­tet, den Ver­such einer Streit­bei­le­gung durch Media­ti­on zu unter­neh­men. Die Par­tei­en wer­den sich zu die­sem Zweck auf einen Media­tor ver­stän­di­gen, wobei ins­be­son­de­re sol­che Media­to­ren gewählt wer­den sol­len, die — soweit vor­han­den — eine Online Media­ti­on anbie­ten. Kommt eine Eini­gung zwi­schen den Par­tei­en auf einen Media­tor nicht zustan­de, ist die­ser bin­dend für die Par­tei­en von dem Prä­si­den­ten der Rechts­an­walts­kam­mer oder sei­nen Ver­tre­tern am Sitz von Thoms­sen Bil­dungs­pro­jek­te zu bestim­men.

Stand: 12.08.2026